Software für das Notariat

Notariatssoftware Vergleich: die wichtigsten Auswahlkriterien

Notariatssoftware im Vergleich: Urkundenverzeichnis, Fristen, Mandantenportal, Hosting in Deutschland und Datenschutz als Kriterien für die Auswahl.

4 Min. Lesezeit Notariat Veröffentlicht am Aktualisiert am
Titelgrafik: Notariatssoftware Vergleich: die wichtigsten Auswahlkriterien (Software für das Notariat)

Wer Notariatssoftware auswählt, vergleicht selten Funktionslisten, sondern Arbeitsweisen. Entscheidend ist, ob eine Lösung das tägliche Arbeiten im Notariat verlässlich abbildet: ein nachvollziehbares kanzleiinternes Urkundenverzeichnis, sauberes Akten- und Fristenmanagement, sichere Kommunikation mit Mandanten sowie ein Betrieb, der zu den Anforderungen an Datenschutz und ordnungsgemäße Aufbewahrung passt.

Dieser Ratgeber ordnet die relevanten Auswahlkriterien und zeigt, worauf Sie bei jeder Software achten sollten. Er nennt etablierte Lösungen ausschließlich neutral und beschreibt konkrete Eigenschaften nur am Beispiel von NotData (Web4Data).

Worum es wirklich geht

Welche Kriterien beim Vergleich zählen

Eine fundierte Auswahl beginnt mit klaren Kriterien. Für das Notariat haben sich die folgenden Punkte als besonders aussagekräftig erwiesen:

  • Urkundenverzeichnis (kanzleiintern): lückenlose UR-Nummern, gesperrte Sachdaten ab der Beurkundung und ein nachvollziehbarer Lückenlosigkeitsnachweis.
  • Integrität: technische Absicherung von Einträgen, etwa über Prüfsummen, damit nachträgliche Änderungen erkennbar werden.
  • Akten- und Fristenmanagement: strukturierte Vorgänge, Wiedervorlagen und Fristen an zentraler Stelle.
  • Mandantenportal: sichere, nachvollziehbare Kommunikation und Dokumentenübergabe.
  • Hosting in Deutschland und DSGVO/AVV: Serverstandort, Auftragsverarbeitung und Betroffenenrechte.
  • GoBD: nachvollziehbare, vollständige und unveränderbare Aufzeichnung über die Aufbewahrungsfristen hinweg.

Gewichten Sie diese Kriterien anhand Ihrer Kanzleigröße und Arbeitsweise, bevor Sie einzelne Lösungen testen.

Wichtige Abgrenzung

Kanzleiinternes Verzeichnis ist nicht das amtliche UVZ

Ein zentraler Punkt, der in jedem Vergleich klar sein muss: Ein in der Kanzleisoftware geführtes Urkundenverzeichnis ist ein kanzleiinternes Arbeits- und Nachweisinstrument. Es ersetzt nicht das amtliche Urkundenverzeichnis (UVZ), das der Notar nach § 55 BeurkG im Elektronischen Urkundenarchiv führt; dieses Archiv betreibt die Bundesnotarkammer als Urkundenarchivbehörde (§ 78h Abs. 1 BNotO).

Auch NotData führt ausdrücklich ein kanzleiinternes Verzeichnis und tritt nicht an die Stelle des amtlichen UVZ. Die Pflichten rund um das amtliche Verzeichnis bleiben unberührt. Ein kanzleiinternes Verzeichnis dient dazu, die eigene Arbeit strukturiert und nachvollziehbar zu dokumentieren. Prüfen Sie bei jeder Lösung, wie diese Abgrenzung dargestellt wird und wie sich interne Erfassung und amtliche Pflichten in Ihrem Arbeitsablauf zueinander verhalten.

Weiterlesen: Lückenlos geführtes Urkundenverzeichnis im Notariat

Vergleichstabelle: Das kanzleiinterne Verzeichnis wird in der Kanzleisoftware geführt und dient der internen Arbeit; das amtliche Urkundenverzeichnis führt der Notar nach § 55 BeurkG im Elektronischen Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer als Urkundenarchivbehörde (§ 78h BNotO); das interne ersetzt das amtliche nicht.
Direkter Überblick

Vergleichstabelle: Kriterien und Prüffragen

Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Kriterien dar. Die mittlere Spalte beschreibt belegbare Eigenschaften von NotData, die rechte Spalte formuliert eine Prüffrage, die Sie an jede Lösung stellen sollten.

KriteriumWeb4Data (NotData)Worauf Sie bei jeder Lösung achten sollten
Kanzleiinternes UrkundenverzeichnisFührt ein kanzleiinternes Verzeichnis mit fortlaufender UR-Nummer; ersetzt nicht das amtliche Urkundenverzeichnis im Elektronischen Urkundenarchiv.Wird die Abgrenzung zum amtlichen UVZ klar benannt, und ist die UR-Nummernvergabe fortlaufend?
LückenlosigkeitFortlaufende Nummerierung mit Lückenlosigkeitsnachweis im internen Verzeichnis.Lässt sich die Lückenlosigkeit jederzeit nachweisen und prüfen?
Unveränderbarkeit und IntegritätEinträge werden gegen nachträgliche Änderung abgesichert; Integritätsprüfung über SHA-256-Prüfsummen.Wie werden Einträge gegen unbemerkte Änderung geschützt, und ist das überprüfbar?
Akten- und FristenmanagementStrukturierte Akten, Wiedervorlagen und Fristen an zentraler Stelle.Sind Fristen und Wiedervorlagen zentral und nachvollziehbar abgebildet?
MandantenportalPortal für nachvollziehbare Kommunikation und Dokumentenübergabe.Wie sicher und protokolliert läuft der Austausch mit Mandanten?
Hosting in DeutschlandBetrieb in Deutschland.Wo stehen die Server, und wird der Standort vertraglich zugesichert?
DSGVO/AVVAuftragsverarbeitungsvertrag mit Vertragsbeginn; Betroffenenrechte berücksichtigt.Liegt ein AVV vor, und sind Betroffenenrechte umsetzbar?
GoBDAuf nachvollziehbare und unveränderbare Aufzeichnung ausgelegt.Werden Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit über die Aufbewahrungsfristen erfüllt?
Markt im Blick

Etablierte Lösungen am Markt

Am Markt gibt es mehrere etablierte Lösungen für das Notariat. Wir nennen hier bewusst keine einzelnen Anbieter und bewerten keine fremden Produkte.

Wir empfehlen, jede in Frage kommende Lösung anhand derselben Kriterien zu prüfen, die in diesem Ratgeber beschrieben sind: kanzleiinternes Verzeichnis und Abgrenzung zum amtlichen UVZ, Lückenlosigkeit und Integrität, Akten- und Fristenmanagement, Mandantenportal, Hosting und DSGVO/AVV sowie GoBD. So entsteht ein belastbarer Vergleich, der zu Ihrer konkreten Kanzlei passt.

Produktbezug

Wie NotData dabei hilft

NotData (Web4Data) ist auf die beschriebenen Anforderungen ausgerichtet. Es führt ein kanzleiinternes Urkundenverzeichnis mit fortlaufender UR-Nummer und Lückenlosigkeitsnachweis, sichert Einträge gegen nachträgliche Änderung ab und nutzt SHA-256-Prüfsummen zur Integritätskontrolle. Wichtig bleibt: Dieses Verzeichnis ist kanzleiintern und ersetzt nicht das amtliche elektronische Urkundenverzeichnis der Bundesnotarkammer.

Ergänzend stehen Akten- und Fristenmanagement sowie ein Mandantenportal bereit. Der Betrieb erfolgt in Deutschland, ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird mit Vertragsbeginn geschlossen, und die Aufzeichnung ist auf Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit im Sinne der GoBD ausgelegt. Prüfen Sie NotData wie jede andere Lösung anhand Ihrer eigenen Kriterienliste.

Hinweis

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Auswahl von Notariatssoftware und stellt keine Rechtsberatung dar. Anforderungen an das Urkundenverzeichnis, an das amtliche UVZ sowie an Datenschutz und Aufbewahrung hängen vom Einzelfall und den jeweils geltenden Vorgaben ab. Ziehen Sie für verbindliche Aussagen die einschlägigen Quellen und gegebenenfalls fachkundigen Rat heran.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Ersetzt ein kanzleiinternes Urkundenverzeichnis das amtliche UVZ?
Nein. Ein in der Software geführtes Verzeichnis ist ein kanzleiinternes Arbeits- und Nachweisinstrument und ersetzt nicht das amtliche Urkundenverzeichnis (UVZ), das der Notar im Elektronischen Urkundenarchiv führt (§ 55 BeurkG). Auch NotData führt ein kanzleiinternes Verzeichnis und tritt nicht an dessen Stelle.
Welche Kriterien sind beim Notariatssoftware-Vergleich am wichtigsten?
Zentral sind ein kanzleiinternes, lückenloses und unveränderbares Urkundenverzeichnis, Akten- und Fristenmanagement, ein Mandantenportal, Hosting in Deutschland mit DSGVO/AVV sowie die Erfüllung der GoBD-Anforderungen. Gewichten Sie die Kriterien nach Ihrer Kanzlei und prüfen Sie jede Lösung daran.
Wie wird die Lückenlosigkeit und Integrität von Einträgen sichergestellt?
In NotData werden UR-Nummern fortlaufend vergeben und mit einem Lückenlosigkeitsnachweis geführt; Einträge sind gegen nachträgliche Änderung abgesichert, und SHA-256-Prüfsummen unterstützen die Integritätskontrolle. Prüfen Sie bei jeder Lösung, ob sich Lückenlosigkeit und Unveränderbarkeit nachweisen lassen.
Wie vergleiche ich etablierte Lösungen am Markt?
Am Markt gibt es mehrere etablierte Lösungen; wir nennen bewusst keine einzelnen Anbieter. Wir empfehlen, jede Lösung anhand derselben Kriterien selbst zu prüfen, statt sich auf pauschale Vergleiche zu verlassen.
Wo werden die Daten gehostet und gibt es einen AVV?
NotData wird in Deutschland betrieben, und ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird mit Vertragsbeginn geschlossen. Achten Sie bei jeder Software darauf, dass der Serverstandort zugesichert ist und ein AVV vorliegt, der die Betroffenenrechte abdeckt.

Quellen

  1. § 55 BeurkG – Verzeichnis und Verwahrung der Urkunden, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 22.10.2026
  2. § 78h BNotO – Elektronisches Urkundenarchiv, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 22.10.2026
  3. BMF-Schreiben vom 14.07.2025: GoBD, 2. Änderung (GoBD vom 28.11.2019), Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 22.10.2026

Redaktion Web4Data · aktualisiert am 22.10.2026

Allgemeine Information mit Stand 22.10.2026, keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte ziehen Sie bitte fachkundigen Rat heran.

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