Kanzleiorganisation

Bürogemeinschaft: gemeinsam organisiert, getrennt verschwiegen

Bürogemeinschaft von Anwälten: was Verschwiegenheit und Außenauftritt verlangen und wie eine gemeinsame Kanzleisoftware die Mandate getrennt hält.

3 Min. Lesezeit Anwalt & Kanzlei Veröffentlicht am Aktualisiert am
Titelgrafik: Bürogemeinschaft: gemeinsam organisiert, getrennt verschwiegen (Kanzleiorganisation)

In einer Bürogemeinschaft teilen sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Räume, Personal oder Technik, führen ihre Mandate aber jeweils selbst. Das spart Kosten und erleichtert den Start in die Selbständigkeit. Es verlangt aber eine klare Trennung: Was die eine Kanzlei weiß, geht die andere nichts an, auch wenn beide dasselbe Sekretariat und dieselbe Software nutzen.

Dieser Ratgeber zeigt, worauf es bei Verschwiegenheit, Außenauftritt und gemeinsamer Technik ankommt. Er ersetzt nicht die Beratung durch die Rechtsanwaltskammer.

Abgrenzung

Bürogemeinschaft ist keine gemeinsame Berufsausübung

Die Bürogemeinschaft ist in § 59q BRAO geregelt: eine Gesellschaft zur gemeinschaftlichen Organisation der Berufstätigkeit unter gemeinsamer Nutzung von Betriebsmitteln, die selbst nicht Vertragspartner von Mandatsverträgen sein soll (§ 59q Abs. 1 BRAO). Anders als in einer Berufsausübungsgesellschaft werden in der Bürogemeinschaft keine Mandate gemeinsam geführt. Jede Kanzlei hat ihre eigenen Mandanten, Akten, Fristen und Rechnungen. Gemeinsam sind nur Infrastruktur und gegebenenfalls Personal.

Daraus folgt eine Grundregel für die Organisation: Alles, was ein Mandat betrifft, bleibt bei der Kanzlei, die es führt. Geteilt wird nur, was kein Mandatsbezug hat, etwa Räume, Telefonanlage oder Büromaterial.

Tabelle zur Bürogemeinschaft: Räume, Personal und Software werden geteilt; Mandanten, Akten, Fristen, Rechnungen, Briefkopf, Vorlagen und Konfliktprüfung bleiben je Kanzlei getrennt, Personal ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Verschwiegenheit

Verschwiegenheit auch gegenüber den Kollegen im selben Büro

  • Die Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO gilt gegenüber jedem Dritten, also auch gegenüber den anderen Mitgliedern der Bürogemeinschaft.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für mehrere Kanzleien tätig sind, sind in Textform zur Verschwiegenheit zu verpflichten und über die strafrechtlichen Folgen zu belehren (§ 43a Abs. 2 Satz 4 BRAO). Sie sollten nur die Akten der Kanzlei sehen, für die sie gerade arbeiten.
  • Die Mitglieder der Bürogemeinschaft müssen angemessene organisatorische, personelle und technische Maßnahmen treffen, die die Einhaltung ihrer Berufspflichten gewährleisten (§ 59q Abs. 3 BRAO).
  • Gemeinsame Ablagen, Postfächer und Laufwerke sind eine typische Schwachstelle: Ein gemeinsamer Ordner für eingehende Post macht Mandatsdaten für alle sichtbar.
Außenauftritt

Außenauftritt: kein Anschein einer Sozietät

Briefbogen, Kanzleischild und Website sollten erkennen lassen, dass es sich um getrennte Kanzleien handelt. Erweckt der gemeinsame Auftritt den Eindruck einer gemeinsamen Kanzlei, kann eine Haftung nach Rechtsscheingrundsätzen drohen. Jede Kanzlei braucht deshalb ihren eigenen Briefkopf und eigene Vorlagen, auch wenn dieselbe Software genutzt wird.

Technik

Was gemeinsame Kanzleisoftware leisten muss

  • Getrennte Datenbestände je Kanzlei: nicht nur Rechte innerhalb einer gemeinsamen Datenbank, sondern getrennte Datenhaltung.
  • Ein Zugang, mehrere Kanzleien: Wer für mehrere Kanzleien arbeitet, wechselt bewusst zwischen ihnen und sieht immer nur die Daten der gerade gewählten.
  • Nachvollziehbarkeit: Wechsel zwischen den Kanzleien und Zugriffe sollten protokolliert werden.
  • Eigener Briefkopf und eigene Vorlagen je Kanzlei.
  • Eigene Fristen, Abrechnung und Konfliktprüfung je Kanzlei.
JuristData

Wie JuristData Bürogemeinschaften unterstützt

In JuristData hat jede Kanzlei eine eigene, logisch getrennte Datenbank mit eigenen Akten, Fristen, Vorlagen und eigenem Briefkopf. Ein Benutzer kann mehreren Kanzleien angehören, etwa eine Mitarbeiterin des gemeinsamen Sekretariats. Beim Wechsel prüft der Server, ob die Zugehörigkeit besteht, verbindet neu mit der Datenbank der gewählten Kanzlei und erneuert die Sitzung; jeder Wechsel wird in einem manipulationserkennbaren Protokoll festgehalten.

Innerhalb einer Kanzlei ist die Mandatstrennung ab Werk eingeschaltet. Gehostet wird in Deutschland.

In eigener Sache: Für Rechtsanwaltskanzleien, die JuristData von Anfang an mitgestalten möchten, gibt es den JuristData-Pilot 2027.

Weiterlesen: Kanzleigründung: Abläufe und Kanzleisoftware von Anfang an · Verschwiegenheit & Ethical Wall in der Kanzleisoftware · Was kostet eine Kanzleisoftware? Preismodelle und Gesamtkosten

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Dürfen Anwälte in einer Bürogemeinschaft dieselbe Software nutzen?
Ja, wenn die Daten der einzelnen Kanzleien getrennt bleiben und die Verschwiegenheit auch untereinander gewahrt ist. Getrennte Datenbestände, ein bewusster Wechsel zwischen den Kanzleien und eigene Vorlagen je Kanzlei sind dabei hilfreich.
Darf das gemeinsame Sekretariat für mehrere Kanzleien arbeiten?
Ja. Die Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit zu verpflichten und sollten jeweils nur die Akten der Kanzlei sehen, für die sie gerade tätig sind. Gemeinsame Ablagen und Postfächer mit Mandatsbezug sollten vermieden werden.
Worauf ist beim gemeinsamen Briefbogen zu achten?
Der Auftritt darf nicht den Eindruck einer gemeinsamen Kanzlei erwecken, sonst kann eine Haftung nach Rechtsscheingrundsätzen drohen. Jede Kanzlei sollte ihren eigenen Briefkopf verwenden.
Wie trennt JuristData die Kanzleien einer Bürogemeinschaft?
Jede Kanzlei hat eine eigene, logisch getrennte Datenbank. Ein Benutzer, der mehreren Kanzleien angehört, wechselt bewusst zwischen ihnen; der Server prüft die Zugehörigkeit, und jeder Wechsel wird protokolliert.

Quellen

  1. § 59q BRAO – Bürogemeinschaft, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 22.10.2026
  2. § 43a BRAO – Grundpflichten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 22.10.2026

Redaktion Web4Data · aktualisiert am 22.10.2026

Allgemeine Information mit Stand 22.10.2026, keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte ziehen Sie bitte fachkundigen Rat heran.

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