Fristenberechnung und Fristenkalender für die Kanzlei

JuristData rechnet das Fristende aus Regel und Zustellung, beachtet die Feiertage am Gerichtsort und erinnert rechtzeitig. Die Prüfung im Einzelfall bleibt bei Ihnen.

Aus dem Kanzleialltag

Eine Frist ist schnell notiert. Ihr Ende richtig zu bestimmen, kostet Aufmerksamkeit: Monatsende, Wochenende, ein Feiertag, der nur in einem Bundesland gilt. Dazu kommt die Frage, wer die Frist überwacht und wer ihre Erledigung bestätigt.

In JuristData wählen Sie die Fristart, geben Zustelldatum und Gerichtsort ein und tragen das Ergebnis in die Akte ein. Erinnerungen, Fristenkalender und Vier-Augen-Prinzip schließen daran an.

So funktioniert es

  1. Fristart wählen

    Unter „Gerichtsfristen“ wählen Sie die Regel, zum Beispiel die Berufungsfrist nach § 517 ZPO oder den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nach § 67 OWiG, und geben das Zustelldatum ein. Notfristen sind als „Notfrist“ gekennzeichnet.

  2. Gerichtsort angeben

    Im Feld „Gerichtsort (Bundesland)“ wählen Sie das Land des Gerichts. Fällt das Fristende dort auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, rechnet JuristData mit dem nächsten Werktag. Fehlt der Gerichtsort, rechnet JuristData nur mit bundesweiten Feiertagen und zeigt einen Hinweis.

  3. Ergebnis prüfen

    Das Ergebnis zeigt den „Fristablauf“. Bei Verjährungsfristen steht dort „Materielle Frist: ohne Wochenend- und Feiertagsverschiebung“.

  4. In die Akte eintragen

    Mit „In Fristen-System eintragen“ übernehmen Sie die Frist in die gewählte Akte.

  5. Überblick behalten

    Unter „Fristen“ sehen Sie alle Fristen als „Timeline“, „Liste“, „Kalender“ oder „Kanban“, im „Fristenkalender“ den ganzen Monat. Über „Kalender abonnieren“ erscheinen Ihre Fristen schreibgeschützt in Outlook, Google oder Apple Kalender.

  6. Erledigen mit vier Augen

    Ist für eine Frist das „Vier-Augen-Prinzip“ gesetzt, bestätigt eine zweite Person die Erledigung. Die eigene Frist kann niemand selbst bestätigen.

  1. RegelFristart und Zustellung
  2. GerichtsortFeiertage des Landes
  3. AkteFrist eingetragen
  4. Erinnerunggestaffelt vor Ablauf
  5. Erledigtmit zweiter Bestätigung
Ablaufschema: von der Fristart bis zur bestätigten Erledigung

Was dahintersteckt

  • Fristregeln für den Zivilprozess, unter anderem Klageerwiderung, Berufung, Revision, Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, Mahnverfahren und einstweilige Verfügung
  • Fristregeln für Arbeits-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsverfahren
  • Fristregeln für Bußgeld-, Straf- und Fahrerlaubnisverfahren sowie die Verjährung bei der Unfallregulierung
  • Feiertage aller 16 Bundesländer; Ostern und die davon abhängigen Feiertage berechnet JuristData für jedes Jahr
  • Maßgeblich für Feiertage ist der Gerichtsort, nicht der Sitz der Kanzlei
  • Erinnerungen in JuristData gestaffelt vor und nach Ablauf; auf Wunsch zusätzlich per E-Mail
  • Überfällige Fristen gehen zusätzlich an die Kanzleileitung
  • Ansichten Timeline, Liste, Kalender und Kanban, Fristenkalender je Monat, Kalender-Abo für Outlook, Google und Apple
  • Jede Änderung im Verlauf der Frist, mit altem und neuem Wert, Begründung und Person
  • Löschen ist gesperrt; stornieren geht nur mit Begründung

Grenzen und Hinweise

  • Die hinterlegten Regeln sind Vorbelegungen zur Orientierung. Ob eine Frist im Einzelfall so läuft, prüft der Berufsträger.
  • Ohne Gerichtsort rechnet JuristData nur mit bundesweiten Feiertagen. Ein Landesfeiertag am Gerichtsort verschiebt das Fristende dann nicht; das Ergebnis kann früher liegen als nötig.
  • Fristvorschläge aus dem Posteingang rechnen mit den Feiertagen des für Sie hinterlegten Bundeslands, nicht mit dem Gerichtsort. Sitzt das Gericht in einem anderen Bundesland, prüfen Sie das Fristende.
  • Für Sozialgerichtsverfahren und Familiensachen sind derzeit keine Fristregeln hinterlegt.
  • Erinnerungen per E-Mail sind ab Werk ausgeschaltet. Sie schalten sie in den Einstellungen ein; in JuristData selbst erinnert die Glocke.
  • Das Vier-Augen-Prinzip braucht eine zweite Person. In einer Kanzlei mit nur einem Benutzer ist es deshalb ab Werk aus.

Häufige Fragen

Welche Feiertage berücksichtigt die Fristberechnung?
Die Feiertage des Bundeslands, in dem das Gericht sitzt, bei dem die Frist zu wahren ist. Die Feiertage am Sitz Ihrer Kanzlei zählen dafür nicht. Geben Sie keinen Gerichtsort an, rechnet JuristData nur mit bundesweiten Feiertagen und weist darauf hin.
Für welche Verfahren sind Fristregeln hinterlegt?
Für den Zivilprozess, für Arbeits-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsverfahren sowie für Bußgeld-, Straf- und Fahrerlaubnisverfahren. Für Sozialgerichtsverfahren und Familiensachen fehlen sie derzeit.
Wie werde ich an eine Frist erinnert?
In JuristData gestaffelt: ab Werk 60, 30, 14, 7, 3 und 1 Tag vor Ablauf, am Ablauftag und danach. Ist eine Frist überfällig, erfährt das zusätzlich die Kanzleileitung. Erinnerungen per E-Mail schalten Sie bei Bedarf dazu.
Kann ich nachvollziehen, wer eine Frist geändert hat?
Ja. Jede Änderung steht im Verlauf der Frist mit altem und neuem Wert, Begründung und Person. Löschen lässt sich eine Frist nicht, stornieren nur mit Begründung.
Sehe ich meine Fristen in Outlook?
Ja, über ein Kalender-Abo. Ihre Fristen und Termine erscheinen schreibgeschützt in Outlook, Google oder Apple Kalender und bleiben von selbst aktuell.

Weiterführend

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