RVG-Abrechnung: Gebühren berechnen, Zeiten erfassen, Rechnung stellen

Der RVG-Rechner ermittelt Wertgebühren aus dem Gegenstandswert und schlägt bei Straf- und Bußgeldsachen die Mittelgebühr vor. Zeiten erfassen Sie in der Akte und übernehmen sie in die Rechnung.

Aus dem Kanzleialltag

Abrechnen ist Handarbeit: Gebühr in der Tabelle suchen, Satz und Auslagen rechnen, Zeiten aus Notizen zusammentragen, eine Rechnungsnummer vergeben. Jeder Schritt ist eine Fehlerquelle.

In JuristData rechnen Sie die Gebühren im RVG-Rechner, erfassen Ihre Zeiten an der Akte und stellen die Rechnung aus dem zusammen, was dort schon steht.

So funktioniert es

  1. Gebühren berechnen

    Im „RVG-Gebührenrechner“ geben Sie den Gegenstandswert ein und wählen die Gebühren, etwa Verfahrens- und Terminsgebühr. Den Satz passen Sie je Gebühr an. Die Pauschale für Post und Telekommunikation rechnet JuristData selbst, die Umsatzsteuer kommt dazu. Bei Straf- und Bußgeldsachen wählen Sie die Gebühren aus Teil 4 oder 5; vorgeschlagen ist die Mittelgebühr.

  2. Berechnung ablegen

    Mit „Speichern“ legen Sie die Berechnung ab, auf Wunsch mit „Akte zuordnen“ und „Mandant zuordnen“. Unter „Gespeicherte Berechnungen“ finden Sie sie wieder.

  3. Nachschlagen und vergleichen

    Im Reiter „Gebührentabelle“ sehen Sie die hinterlegten Wertstufen. Unter „Vergleich“ stellen Sie RVG-Gebühren, Zeithonorar und Pauschale nebeneinander.

  4. Zeiten erfassen

    In der Akte tragen Sie Zeiten über die „Schnelleingabe“ ein: Dauer, Beschreibung, Tätigkeit und ob die Zeit „Abrechenbar“ ist.

  5. Rechnung zusammenstellen

    Unter „Rechnung zusammenstellen“ übernehmen Sie offene „Zeitbuchungen“ einzeln oder alle auf einmal und ergänzen eine „manuelle Position“. JuristData vergibt die Rechnungsnummer fortlaufend.

  6. Korrigieren mit Gutschrift

    Eine ausgestellte Rechnung ändert niemand mehr. Korrekturen laufen über eine „Gutschrift“ mit eigenem Nummernkreis. Einen Entwurf stornieren Sie mit Begründung.

  1. GegenstandswertGebühren nach Tabelle
  2. Zeitenan der Akte erfasst
  3. Rechnungaus offenen Zeitbuchungen
  4. Nummerfortlaufend vergeben
  5. AusgestelltKorrektur per Gutschrift
Ablaufschema: von der Gebühr bis zur ausgestellten Rechnung

Was dahintersteckt

  • Gebührentabelle nach § 13 RVG in der Fassung ab 1. Juni 2025
  • Wertgebühren aus Teil 1 bis 3 VV RVG, unter anderem Geschäfts-, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr
  • Rahmengebühren für Straf- und Bußgeldsachen (Teil 4 und 5 VV RVG) in der Fassung ab 1. Juni 2025, mit einem Klick in den Gebührenkatalog übernommen, jeweils mit Fundstelle
  • Bei Rahmengebühren schlägt der Rechner die Mittelgebühr vor; einen abweichenden Betrag wählen Sie innerhalb des Rahmens und begründen ihn (§ 14 RVG)
  • Jede Rechnungsposition nennt die Nummer des Vergütungsverzeichnisses (§ 10 Abs. 2 RVG)
  • Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG automatisch: 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro
  • Gebührenkatalog je Kanzlei, um eigene Gebühren ergänzbar
  • Vergleich von RVG-Gebühren, Zeithonorar und Pauschale
  • Honorarvereinbarungen je Mandat erfassen
  • Zeiterfassung an der Akte mit Tätigkeitsart und Kennzeichen „Abrechenbar“
  • Rechnung aus offenen Zeitbuchungen und manuellen Positionen
  • Fortlaufende Rechnungsnummern; eine einmal vergebene Nummer wird nicht wieder verwendet
  • Ausgestellte Rechnungen sind gegen Änderung gesperrt; Korrektur per Gutschrift mit eigenem Nummernkreis

Grenzen und Hinweise

  • Übernommene Rahmengebühren gelten erst als geprüft, wenn ein Berufsträger sie im „Gebührenkatalog“ abzeichnet.
  • Die Erhöhung bei mehreren Auftraggebern (Nr. 1008 VV RVG) und die Anrechnung der Geschäftsgebühr (Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG) rechnet JuristData derzeit nicht. Beides berücksichtigen Sie selbst.
  • Prüfen Sie die Beträge der Gebührentabelle vor Ihrer ersten Rechnung. Eine förmliche Abzeichnung der Tabelle gegen das Bundesgesetzblatt steht bei uns noch aus.
  • Der Umsatzsteuersatz ist im RVG-Rechner fest mit 19 Prozent hinterlegt.
  • Eine Vorschussrechnung nach § 9 RVG gibt es noch nicht als eigene Rechnungsart.
  • JuristData verschickt Rechnungen nicht selbst. Den Versand per E-Mail oder Post erledigen Sie; die Druckansicht speichern Sie über den Browser als PDF.
  • Zeiten tragen Sie als Dauer in der Akte ein. Eine Stoppuhr und ein Export im DATEV-Format gehören derzeit nicht zum Umfang für Rechtsanwaltskanzleien.

Häufige Fragen

Welche RVG-Tabelle verwendet JuristData?
Die Gebührentabelle nach § 13 RVG in der Fassung ab 1. Juni 2025. Den Betrag zu einem Gegenstandswert sehen Sie im RVG-Rechner im Reiter „Gebührentabelle“.
Kann ich Bußgeld- und Strafsachen nach RVG abrechnen?
Ja. Die Rahmen nach Teil 4 und 5 VV RVG in der Fassung ab 1. Juni 2025 übernehmen Sie mit einem Klick in Ihren Gebührenkatalog; ein Berufsträger zeichnet sie ab. Im Rechner schlägt JuristData die Mittelgebühr vor, einen abweichenden Betrag begründen Sie nach § 14 RVG.
Wird die Auslagenpauschale automatisch berechnet?
Ja. Die Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG setzt JuristData mit 20 Prozent der Gebühren an, höchstens 20 Euro, solange Sie keinen eigenen Betrag eintragen.
Wie kommen meine Zeiten in die Rechnung?
Sie erfassen sie in der Akte. Beim Zusammenstellen der Rechnung erscheinen die offenen Zeitbuchungen; Sie übernehmen sie einzeln oder alle auf einmal.
Kann ich eine Rechnung nachträglich ändern?
Einen Entwurf ja. Eine ausgestellte Rechnung ist gesperrt; Sie korrigieren sie mit einer Gutschrift, die einen eigenen Nummernkreis hat.

Weiterführend

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