RVG-Abrechnung: Gebühren berechnen, Zeiten erfassen, Rechnung stellen
Der RVG-Rechner ermittelt Wertgebühren aus dem Gegenstandswert und schlägt bei Straf- und Bußgeldsachen die Mittelgebühr vor. Zeiten erfassen Sie in der Akte und übernehmen sie in die Rechnung.
Aus dem Kanzleialltag
Abrechnen ist Handarbeit: Gebühr in der Tabelle suchen, Satz und Auslagen rechnen, Zeiten aus Notizen zusammentragen, eine Rechnungsnummer vergeben. Jeder Schritt ist eine Fehlerquelle.
In JuristData rechnen Sie die Gebühren im RVG-Rechner, erfassen Ihre Zeiten an der Akte und stellen die Rechnung aus dem zusammen, was dort schon steht.
So funktioniert es
- Gebühren berechnen
Im „RVG-Gebührenrechner“ geben Sie den Gegenstandswert ein und wählen die Gebühren, etwa Verfahrens- und Terminsgebühr. Den Satz passen Sie je Gebühr an. Die Pauschale für Post und Telekommunikation rechnet JuristData selbst, die Umsatzsteuer kommt dazu. Bei Straf- und Bußgeldsachen wählen Sie die Gebühren aus Teil 4 oder 5; vorgeschlagen ist die Mittelgebühr.
- Berechnung ablegen
Mit „Speichern“ legen Sie die Berechnung ab, auf Wunsch mit „Akte zuordnen“ und „Mandant zuordnen“. Unter „Gespeicherte Berechnungen“ finden Sie sie wieder.
- Nachschlagen und vergleichen
Im Reiter „Gebührentabelle“ sehen Sie die hinterlegten Wertstufen. Unter „Vergleich“ stellen Sie RVG-Gebühren, Zeithonorar und Pauschale nebeneinander.
- Zeiten erfassen
In der Akte tragen Sie Zeiten über die „Schnelleingabe“ ein: Dauer, Beschreibung, Tätigkeit und ob die Zeit „Abrechenbar“ ist.
- Rechnung zusammenstellen
Unter „Rechnung zusammenstellen“ übernehmen Sie offene „Zeitbuchungen“ einzeln oder alle auf einmal und ergänzen eine „manuelle Position“. JuristData vergibt die Rechnungsnummer fortlaufend.
- Korrigieren mit Gutschrift
Eine ausgestellte Rechnung ändert niemand mehr. Korrekturen laufen über eine „Gutschrift“ mit eigenem Nummernkreis. Einen Entwurf stornieren Sie mit Begründung.
- GegenstandswertGebühren nach Tabelle
- Zeitenan der Akte erfasst
- Rechnungaus offenen Zeitbuchungen
- Nummerfortlaufend vergeben
- AusgestelltKorrektur per Gutschrift
Was dahintersteckt
- Gebührentabelle nach § 13 RVG in der Fassung ab 1. Juni 2025
- Wertgebühren aus Teil 1 bis 3 VV RVG, unter anderem Geschäfts-, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr
- Rahmengebühren für Straf- und Bußgeldsachen (Teil 4 und 5 VV RVG) in der Fassung ab 1. Juni 2025, mit einem Klick in den Gebührenkatalog übernommen, jeweils mit Fundstelle
- Bei Rahmengebühren schlägt der Rechner die Mittelgebühr vor; einen abweichenden Betrag wählen Sie innerhalb des Rahmens und begründen ihn (§ 14 RVG)
- Jede Rechnungsposition nennt die Nummer des Vergütungsverzeichnisses (§ 10 Abs. 2 RVG)
- Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG automatisch: 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro
- Gebührenkatalog je Kanzlei, um eigene Gebühren ergänzbar
- Vergleich von RVG-Gebühren, Zeithonorar und Pauschale
- Honorarvereinbarungen je Mandat erfassen
- Zeiterfassung an der Akte mit Tätigkeitsart und Kennzeichen „Abrechenbar“
- Rechnung aus offenen Zeitbuchungen und manuellen Positionen
- Fortlaufende Rechnungsnummern; eine einmal vergebene Nummer wird nicht wieder verwendet
- Ausgestellte Rechnungen sind gegen Änderung gesperrt; Korrektur per Gutschrift mit eigenem Nummernkreis
Grenzen und Hinweise
- Übernommene Rahmengebühren gelten erst als geprüft, wenn ein Berufsträger sie im „Gebührenkatalog“ abzeichnet.
- Die Erhöhung bei mehreren Auftraggebern (Nr. 1008 VV RVG) und die Anrechnung der Geschäftsgebühr (Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG) rechnet JuristData derzeit nicht. Beides berücksichtigen Sie selbst.
- Prüfen Sie die Beträge der Gebührentabelle vor Ihrer ersten Rechnung. Eine förmliche Abzeichnung der Tabelle gegen das Bundesgesetzblatt steht bei uns noch aus.
- Der Umsatzsteuersatz ist im RVG-Rechner fest mit 19 Prozent hinterlegt.
- Eine Vorschussrechnung nach § 9 RVG gibt es noch nicht als eigene Rechnungsart.
- JuristData verschickt Rechnungen nicht selbst. Den Versand per E-Mail oder Post erledigen Sie; die Druckansicht speichern Sie über den Browser als PDF.
- Zeiten tragen Sie als Dauer in der Akte ein. Eine Stoppuhr und ein Export im DATEV-Format gehören derzeit nicht zum Umfang für Rechtsanwaltskanzleien.
Häufige Fragen
Welche RVG-Tabelle verwendet JuristData?
Kann ich Bußgeld- und Strafsachen nach RVG abrechnen?
Wird die Auslagenpauschale automatisch berechnet?
Wie kommen meine Zeiten in die Rechnung?
Kann ich eine Rechnung nachträglich ändern?
Weiterführend
JuristData im Pilot 2027
3 Monate kostenlos · Einrichtung durch uns · Start Mitte Januar 2027