Nottestament: Gültigkeit endet nach drei Monaten
Das Nottestament vor drei Zeugen hat ein Verfallsdatum: Nach § 2252 BGB gilt es nach drei Monaten als nicht errichtet, wenn der Erblasser noch lebt.

Wir haben nachgezählt, wie lange ein Testament gilt, das nicht beim Notar entstanden ist, und uns hat das Ergebnis überrascht. Das Gesetz kennt das Nottestament vor drei Zeugen. Es steht jemandem offen, der sich in so naher Todesgefahr befindet, dass auch ein Testament nach § 2249 BGB voraussichtlich nicht mehr möglich ist. Dann genügt eine mündliche Erklärung vor drei Zeugen, über die eine Niederschrift aufzunehmen ist. So steht es in § 2250 BGB.
Die Frist läuft gegen das Testament
Die Überraschung steckt in § 2252 BGB. Ein Testament nach § 2249, § 2250 oder § 2251 BGB gilt danach als nicht errichtet, wenn seit der Errichtung drei Monate verstrichen sind und der Erblasser noch lebt. Wer die Notlage überlebt, steht nach Ablauf dieser Zeit also ohne dieses Testament da, sofern er nichts Neues errichtet. Die Notform trägt nur für eine begrenzte Zeit, und das Gesetz sagt das ausdrücklich.
Wann die Frist stillsteht
Ganz starr ist die Frist nicht. Beginn und Lauf sind nach § 2252 Abs. 2 BGB gehemmt, solange der Erblasser außerstande ist, ein Testament vor einem Notar zu errichten. Wer etwa nach der Notlage weiter keinen Notar erreichen kann, gewinnt dadurch Zeit. Entscheidend ist also nicht allein der Kalender, sondern auch die Frage, ob der Weg zum Notar tatsächlich offen war.
Wir lesen daraus eine einfache Faustregel für den Kanzleialltag: Das Nottestament ist eine Brücke, kein Dauerzustand. Wer eine solche Niederschrift auf dem Tisch hat, sollte das Datum der Errichtung im Blick behalten und den Mandanten nach überstandener Gefahr an die Beurkundung erinnern. Die Fristen des Gesetzes lassen sich später nicht mehr wegdiskutieren.
Quellen
- § 2252 BGB Gültigkeitsdauer der Nottestamente (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de), abgerufen am 03.11.2026
- § 2250 BGB Nottestament vor drei Zeugen (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de), abgerufen am 03.11.2026
Stand: 03.11.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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