Sorbisch vor Gericht: Was § 184 GVG regelt
Die Gerichtssprache ist deutsch, doch § 184 GVG gewährleistet den Sorben das Recht, vor Gericht Sorbisch zu sprechen. Was das Gesetz sagt und wo es gilt.

Wir haben nachgelesen, was das Gerichtsverfassungsgesetz zur Sprache vor Gericht sagt. Der Wortlaut von § 184 GVG beginnt schlicht: Die Gerichtssprache ist deutsch. Der nächste Satz überrascht viele Leserinnen und Leser: Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet. Eine Sprachgruppe wird im Bundesgesetz also ausdrücklich genannt.
Was sind die Heimatkreise?
Wo diese Heimatkreise liegen, regelt das Land Sachsen. Das Sächsische Sorbengesetz sagt in § 9 Abs. 2: Heimatkreise sind die Landkreise Bautzen und Görlitz. Dort gelten die Regeln für Behörden vor sächsischen Gerichten entsprechend. Machen Bürger von dem Recht Gebrauch, hat dies dieselben Wirkungen, als würden sie sich der deutschen Sprache bedienen. Außerdem dürfen den sorbischen Bürgern keine Kostenbelastungen oder sonstigen Nachteile daraus entstehen. Wir haben die auf dem sächsischen Rechtsportal abrufbare Fassung gelesen; ob eine spätere Änderung etwas verschoben hat, sollten Sie vor einem Termin selbst prüfen.
Was heißt das für den Kanzleialltag?
Wer in Ostsachsen Mandanten vertritt, kann auf Beteiligte treffen, die sich vor Gericht auf ihre Sprache berufen. Uns hat überrascht, dass diese Regel im Bundesgesetz steht und nicht nur im Landesrecht. An Ihren Schriftsätzen ändert sich dadurch nichts, denn die Gerichtssprache bleibt Deutsch. Entscheidend ist, dass das Gericht darauf eingerichtet sein muss und Ihre Mandanten daraus keinen Nachteil haben dürfen. Wer einen solchen Termin vorbereitet, klärt deshalb früh mit dem Gericht, ob eine Verhandlung auf Sorbisch gewünscht ist.
Quellen
- § 184 Gerichtsverfassungsgesetz (Bundesministerium der Justiz), abgerufen am 31.10.2026
- Gesetz über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen, Sächsisches Sorbengesetz (Freistaat Sachsen, SächsGVBl.), abgerufen am 31.10.2026
Stand: 31.10.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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