Umzugskartons und eine Pflanze in einem hellen Raum
Software wechseln

Kanzleisoftware wechseln: Umstieg zu JuristData mit Datenübernahme

Mandanten und Fristen kommen per Import-Assistent herein, Akten und Dokumente übernehmen wir für Sie. Bis Sie umschalten, läuft Ihr bisheriges System weiter.

Die drei Fragen vor jedem Wechsel

Was kommt mit? Was bleibt zurück? Und wie lange arbeitet die Kanzlei mit zwei Systemen? Diese Seite beantwortet die drei Fragen für JuristData.

Wir übernehmen Ihre Daten nicht in einem großen Schritt, sondern in Paketen, die Sie vorher prüfen. Wie lange der Umzug dauert, hängt am Altbestand: an der Zahl der Akten und daran, wie sauber der Export aus dem alten System kommt.

Wer übernimmt was

  • Selbst per Assistent: Mandanten und Fristen aus CSV-, XML- oder JSON-Dateien bis 50 MB.
  • Durch uns (begleitete Übernahme): Akten, Dokumente und Zeiteinträge. Im Pilot 2027 ist die Übernahme kostenlos, danach zum Festpreis nach Umfang, den wir Ihnen vorher schriftlich nennen.
  • Vorlagen: Bestehende Schriftsatzvorlagen übernehmen wir und überführen sie in die Vorlagensprache von JuristData. Eine Word-Vorlage können Sie auch selbst importieren; ihren Briefkopf erkennt JuristData.

Der Import-Assistent Schritt für Schritt

  1. Quelle wählen

    Im Assistenten „Datenmigration“ wählen Sie das bisherige System und die Art der Daten.

  2. Datei hochladen

    Sie laden eine CSV-, XML- oder JSON-Datei hoch, bis 50 MB. Excel-Dateien speichern Sie dafür als CSV.

  3. Zuordnen

    JuristData schlägt vor, welche Spalte zu welchem Feld gehört. Sie korrigieren, wo nötig. Was nicht zugeordnet ist, wird nicht übernommen.

  4. Prüfen

    Die „Validierung“ zeigt Fehler und Warnungen je Zeile, bevor etwas übernommen wird.

  5. Importieren

    Mit „Import starten“ übernehmen Sie die Daten.

  6. Protokoll und Rückgängig

    Das „Import-Log“ zeigt, was übernommen wurde. Mit „Rollback“ machen Sie einen Import vollständig rückgängig.

Was Sie nach dem Umzug vorfinden

Aus der Anwendung aufgenommen, mit Beispieldaten.

Akten mit Beteiligten, Fristen und Dokumenten in der Anwendung
Akten mit Beteiligten, Fristen und Dokumenten
Fristen nach Fälligkeit mit Vier-Augen-Prüfung in der Anwendung
Fristen nach Fälligkeit mit Vier-Augen-Prüfung
Posteingang mit Zuordnung zur Akte in der Anwendung
Posteingang mit Zuordnung zur Akte
Und wenn Sie wieder gehen?
Export jederzeit, nicht erst zum Schluss
Mandanten, Fristen, Dokumente, Rechnungen und Zeiteinträge lassen sich im laufenden Betrieb als CSV, JSON oder XML herausziehen; Dokumente als ZIP-Paket mit bis zu 200 Dateien je Paket. Ohne Zusatzkosten und ohne dass Sie uns fragen müssen.
Offene Formate statt Abhängigkeit
CSV, JSON, XML und die Dateien im ZIP-Paket lesen Sie ohne unsere Software. Für die eigenen Daten verlangen wir keine Gebühr.
Begleiteter Wechsel
Beim Umzug zu uns übernehmen wir die Datenübernahme; beim Wechsel von uns weg stellen wir Ihnen auf Wunsch die Exporte zusammen. Die Regeln zum Zugang nach Vertragsende stehen im Vertrag.

Grenzen und Hinweise

  • Einen direkten Import aus einer bestimmten anderen Kanzleisoftware bieten wir nicht an; die Übernahme läuft über deren Export.
  • Eine Prüfung auf doppelte Datensätze gibt es beim Import noch nicht. Prüfen Sie vorher Ihre Mandantenliste.
  • beA: Wir binden das beA über die offizielle Kanzleisoftware-Schnittstelle der BRAK an: Abruf, Versand aus der Akte und elektronisches Empfangsbekenntnis. Den Zugang zur BRAK-Testumgebung haben wir erhalten. Bereits fertig sind die Prüfung von XJustiz-Datensätzen nach amtlichem Schema, die Erzeugung elektronischer Empfangsbekenntnisse und die Ablage eingehender beA-Nachrichten zur Akte. Nachrichten, die Sie in der beA-Webanwendung exportiert haben, ziehen Sie einfach in den Posteingang oder in die Akte: JuristData prüft die Strukturdaten gegen das amtliche XJustiz-Schema, schlägt die passende Akte vor, erkennt doppelte Nachrichten und merkt mögliche Fristen zur Bestätigung vor. Abruf und Versand aus JuristData folgen mit der Freischaltung; bis dahin nutzen Sie die beA-Webanwendung. beA ist Bestandteil von JuristData. Bis zur Freischaltung zahlen Pilotkanzleien nichts, und ist beA bis zum 31.03.2027 nicht freigeschaltet, endet der Vertrag kostenfrei.
  • DATEV: Übergabe als DATEV-Buchungsstapel in einer Datei (EXTF), keine Online-Schnittstelle; den Import stimmen wir vor dem Start mit Ihrer Steuerberatung ab.

Häufige Fragen

Welche Daten kann ich selbst importieren?
Mandanten und Fristen, aus CSV-, XML- oder JSON-Dateien bis 50 MB. Akten, Dokumente und Zeiteinträge übernehmen wir im Rahmen der begleiteten Übernahme.
Kann ich einen Import rückgängig machen?
Ja. Das „Import-Log“ zeigt, was übernommen wurde, und mit „Rollback“ machen Sie einen Import vollständig rückgängig.
Muss meine Kanzlei während des Umzugs stillstehen?
Nein. Bis Sie umschalten, arbeiten Sie im bisherigen System weiter. Die Daten kommen in Paketen herein, die Sie vorher prüfen.
Was kostet die Datenübernahme?
Im Pilot 2027 ist sie kostenlos. Danach übernehmen wir Einrichtung und Datenübernahme zum Festpreis nach Umfang, den wir Ihnen vorher schriftlich nennen. Eine Einrichtungsgebühr gibt es nicht.
Gibt es einen direkten Import aus meiner bisherigen Kanzleisoftware?
Nein. Die Übernahme läuft über den Export Ihres bisherigen Systems als CSV, XML oder JSON. Was Ihr System herausgibt, ist der Ausgangspunkt.
Komme ich auch wieder an meine Daten?
Ja, jederzeit und nicht erst zum Schluss. Mandanten, Fristen, Rechnungen und Zeiteinträge exportieren Administratoren jederzeit als CSV, JSON oder XML, Dokumente als ZIP-Paket mit bis zu 200 Dateien je Paket.
Ist beA beim Wechsel dabei?
Ja. Wir binden das beA über die offizielle Kanzleisoftware-Schnittstelle der BRAK an: Abruf, Versand aus der Akte und elektronisches Empfangsbekenntnis. Den Zugang zur BRAK-Testumgebung haben wir erhalten. Bereits fertig sind die Prüfung von XJustiz-Datensätzen nach amtlichem Schema, die Erzeugung elektronischer Empfangsbekenntnisse und die Ablage eingehender beA-Nachrichten zur Akte. Nachrichten, die Sie in der beA-Webanwendung exportiert haben, ziehen Sie einfach in den Posteingang oder in die Akte: JuristData prüft die Strukturdaten gegen das amtliche XJustiz-Schema, schlägt die passende Akte vor, erkennt doppelte Nachrichten und merkt mögliche Fristen zur Bestätigung vor. Abruf und Versand aus JuristData folgen mit der Freischaltung; bis dahin nutzen Sie die beA-Webanwendung. beA ist Bestandteil von JuristData. Bis zur Freischaltung zahlen Pilotkanzleien nichts, und ist beA bis zum 31.03.2027 nicht freigeschaltet, endet der Vertrag kostenfrei.

Weiterführend

JuristData im Pilot 2027

3 Monate kostenlos · Einrichtung durch uns · Start Mitte Januar 2027

Zum Pilot
Kontakt

Fragen vorab? Schreiben Sie uns.

Erzählen Sie uns, wie Ihre Kanzlei heute arbeitet. Wir zeigen Ihnen JuristData an Ihren Abläufen und sagen offen, was schon geht und was nicht.

Unverbindlich · persönlich · deutschsprachig.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Zweck: Bearbeitung Ihrer Anfrage (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a und b DSGVO). Wir bestätigen Ihre Anfrage per E-Mail (Double-Opt-in). Keine Weitergabe an Dritte. Einzelheiten und Ihre Rechte: Datenschutzerklärung.